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Häufig gefragt
01. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Buchungsweg und Grundlagen des Vertrages
a) Der Vertrag basiert auf den Reiseausschreibungen und ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters, die dem Kunden vorliegen.
b) Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen der mitreisenden Personen, für die er gebucht hat, es sei denn, er hat dies ausdrücklich anders geregelt.
c) Eine Abweichung der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt stellt ein neues Angebot dar, das der Kunde innerhalb von zehn Tagen annehmen kann.
d) Vorvertragliche Informationen über Leistungen, Preis, Kosten und Zahlungsmodalitäten sind Bestandteil des Pauschalreisevertrages, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.2. Buchung per E-Mail, Telefon oder schriftlich
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Reiseveranstalters in Form einer Reisebestätigung zustande.
1.3. Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr
a) Der Ablauf der Buchung wird dem Kunden in der entsprechenden Anwendung erklärt.
b) Der Kunde hat die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren oder zu löschen.
c) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Reiseanmeldung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Bestätigung erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail).
1.4. Kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen
Der Kunde hat kein Widerrufsrecht gemäß § 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, sondern nur die gesetzlichen Rücktrittsrechte.
02. Bezahlung
2.1. Zahlungen und Sicherung
a) Zahlungen können nur dann verlangt werden, wenn ein Sicherungsschein vorliegt, der die Kundengelder absichert.
b) Der gesamte Reisepreis muss innerhalb von 10 Tagen nach Buchung durch Überweisung oder direkt über den Onlineshop des Reiseveranstalters beglichen werden. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten.
c) Eine Anzahlung von 20% des Reisepreises wird nach Vertragsabschluss fällig, die Restzahlung spätestens 28 Tage vor Reisebeginn.
2.2. Rücktritt bei Zahlungsverzug
a) Bei nicht fristgerechter Zahlung, also insbesondere bei nicht erfolgter Zahlung innerhalb der 10-Tage-Frist, kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 erheben.
03. Rücktritt durch den Kunden
4.1. Rücktrittserklärung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in schriftlicher Form erfolgen.
4.2. Rücktrittskosten
Bei Rücktritt hat der Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts berechnet wird.
Stornokosten
Zur Berechnung der bei Reiserücktritt fälligen Entschädigung gilt Stornostaffel 1 (25):
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
44-21 Tage vor Reisebeginn: 40%
20-8 Tage vor Reisebeginn: 60%
7-1 Tag vor Reisebeginn: 80%
am Tag der Anreise / No show: 90 % des Reisepreises
04. Änderungen des Vertrags vor Reisebeginn
3.1. Unerhebliche Änderungen
Der Reiseveranstalter kann Änderungen vornehmen, wenn diese die Gesamtgestaltung der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.2. Erhebliche Änderungen
Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen.
05. Umbuchungen
5.1. Umbuchungswünsche
Ein Anspruch auf Umbuchung nach Vertragsabschluss besteht nicht, es sei denn, die Umbuchung erfolgt aufgrund einer fehlerhaften vorvertraglichen Information. In diesem Fall erfolgt die Umbuchung kostenlos.
06. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung für nicht genommene Leistungen, es sei denn, der Kunde war durch den Reiseveranstalter nicht korrekt informiert oder hatte einen rechtlichen Anspruch auf Rücktritt.
07. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Rücktrittsrecht
Der Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern die Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung angegeben wurde.
7.2. Rückerstattung
Bei Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt die Rückerstattung des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen nach Rücktrittserklärung.
08. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde den Vertrag nachhaltig stört. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch die ersparten Aufwendungen abziehen.
09. Mängelanzeige und Abhilfeverlangen
9.1. Reisemängel
Der Kunde muss Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen. Erfolgt dies nicht, verliert der Kunde das Recht auf Minderungsansprüche.
9.2. Fristsetzung zur Mängelbehebung
Vor einer Kündigung wegen erheblicher Mängel muss der Kunde dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
9.1. Reisemängel
Der Kunde muss Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen. Erfolgt dies nicht, verliert der Kunde das Recht auf Minderungsansprüche.
9.2. Fristsetzung zur Mängelbehebung
Vor einer Kündigung wegen erheblicher Mängel muss der Kunde dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Haftung für Fahrzeugschäden
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die an den Fahrzeugen der Teilnehmer während der Tour entstehen, da jeder Teilnehmer mit seiner eigenen Maschine fährt. Für etwaige Schäden am Fahrzeug, die während der Tour auftreten, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, dass jeder Teilnehmer über eine ausreichende Versicherung für das Fahrzeug verfügt.
10.2 Leistungsstörungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
11. Geltendmachung von Ansprüchen und Streitbeilegung
11.1. Anspruchserhebung
Ansprüche sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler geltend zu machen.
11.2. Verbraucherstreitbeilegung
Der Reiseveranstalter nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Verantwortung des Kunden Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen der notwendigen Reisedokumente, Impfungen und für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften.
12.2. Haftung des Reiseveranstalters Der Reiseveranstalter haftet nicht für Nachteile, die durch das Nichtbefolgen der Vorschriften entstehen, es sei denn, der Reiseveranstalter hat nicht ausreichend informiert.
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