Allgemeine Geschäftsbedingungen für Motorradtouren in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter von Motorradtouren in Nordrhein-Westfalen (NRW), sofern dieser Vertrag eine Pauschalreise im Sinne des § 651a BGB darstellt. Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie des Einführungsgesetzes zum BGB und gelten nur für die gebuchten Pauschalreisen, die unter den Voraussetzungen des § 651a BGB abgeschlossen werden.
Die AGB gelten nicht für Geschäftsreisen oder für Leistungen, die keine Pauschalreisen sind, wie z.B. verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB.
1. Vertragsschluss / Verpflichtungen für Mitreisende
1.1. Buchung
- Grundlage des Pauschalreisevertrages ist die Reiseausschreibung und die zusätzlichen Informationen des Veranstalters, die dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
- Der Kunde ist verantwortlich für alle Verpflichtungen, die für Mitreisende gelten, sofern er diese ausdrücklich übernommen hat.
- Wenn der Inhalt der Reisebestätigung von der Buchung abweicht, stellt dies ein neues Angebot dar, an das der Veranstalter für zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist das Angebot annimmt.
1.2. Buchung per E-Mail, Telefon oder schriftlich
- Mit der Buchung bietet der Kunde verbindlich den Abschluss des Pauschalreisevertrages an.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung zukommen lässt.
1.3. Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr
- Der Buchungsprozess wird dem Kunden erklärt, und er hat die Möglichkeit, seine Eingaben zu korrigieren oder zu löschen.
- Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Reise durch den Veranstalter zustande, was elektronisch erfolgen kann.
1.4. Kein Widerrufsrecht
- Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag nach den Vorschriften des BGB im Fernabsatz abgeschlossen wurde, außer wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde.
2. Bezahlung
2.1. Sicherungsschein
- Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur dann verlangt werden, wenn der Veranstalter einen Kundengeldabsicherungsvertrag abgeschlossen hat. Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises.
2.2. Nichtzahlung der Anzahlung
- Wenn der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht rechtzeitig leistet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten zu verlangen.
3. Änderungen von Reiseleistungen
3.1. Abweichungen vor Reisebeginn
- Der Veranstalter kann Änderungen vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Information des Kunden
- Der Veranstalter muss den Kunden unverzüglich über Änderungen informieren.
3.3. Rechte des Kunden bei wesentlichen Änderungen
- Der Kunde kann der Änderung zustimmen, kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
- Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, jedoch fallen Rücktrittskosten an, die der Veranstalter erheben darf.
4.2. Rücktrittskosten
- Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis und den ersparten Aufwendungen des Veranstalters.
4.3. Nachweis des Kunden
- Der Kunde kann nachweisen, dass die Rücktrittskosten niedriger sind als die festgelegte Pauschale.
5. Umbuchungen
5.1. Umbuchungsanspruch
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Umbuchung des Reisezeitraums, des Ziels oder der Unterkunft, es sei denn, die Umbuchung ist aufgrund von fehlerhaften Informationen des Veranstalters notwendig.
5.2. Umbuchungsentgelte
- Der Veranstalter erhebt eine Umbuchungsgebühr, wenn der Kunde auf Wunsch eine Umbuchung vornimmt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
- Nimmt der Kunde Leistungen nicht in Anspruch, die der Veranstalter vertragsgemäß bereitgestellt hat, so besteht kein Anspruch auf Erstattung.
7. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Der Veranstalter kann von der Reise zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, jedoch muss dies rechtzeitig angekündigt werden.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
- Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde gegen die Vertragspflichten verstößt und sich vertragwidrig verhält.
9. Mängelanzeige und Abhilfeverlangen
9.1. Mängelanzeige
- Der Kunde muss Mängel unverzüglich dem Veranstalter melden, um Abhilfe zu verlangen.
9.2. Fristsetzung zur Abhilfe
- Will der Kunde aufgrund eines erheblichen Mangels kündigen, muss er dem Veranstalter eine Frist zur Abhilfe setzen.
10. Haftungsbeschränkung
- Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, außer in Fällen von Körperverletzungen oder grober Fahrlässigkeit.
11. Geltendmachung von Ansprüchen
- Ansprüche müssen innerhalb einer bestimmten Frist beim Veranstalter geltend gemacht werden. Der Veranstalter nimmt nicht an einer freiwilligen Streitbeilegung teil.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Reiseunterlagen
- Der Kunde ist für die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente und Impfungen verantwortlich.
12.2. Fehlende Reisedokumente
- Wenn der Kunde die notwendigen Dokumente nicht rechtzeitig erhält, ist er verpflichtet, dies unverzüglich zu melden.
Diese AGB dienen als Grundlage für Motorradtouren durch Nordrhein-Westfalen und regeln alle relevanten Aspekte der Buchung und Durchführung einer Pauschalreise in diesem Bereich.